ADFC Amberg-Sulzbach

ADFC zu Gast beim Blindenbund

Pressemitteilungen

Sehbehinderte wünschen sich mehr Rücksichtnahme, aber auch Mitfahrmöglichkeiten auf Tandems

Eine selbstbestimmte Mobilität als Fußgänger im Straßenverkehr – für viele eine Selbstverständlichkeit – ist gerade für Blinde und Sehbehinderte mit besonderen Anforderungen und Belastungen verbunden. Dass für Sehbehinderte auch häufig das unüberlegte oder unangepasste Verhalten mancher Radfahrer als zusätzliche Behinderung und Gefährdung erfahren wird, war Thema einer Diskussion von Vertretern des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB) und des Regensburger Kreisverbands des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).


Für Blinde und Sehbehinderte im Straßenverkehr ist das Vertrauen auf den Bewegungsraum auf Gehwegen und Fußgängerbereichen ganz wesentlich; sie nehmen daher Radfahrer auf Gehwegen noch stärker als andere Fußgänger als Belästigung und Bedrohung wahr. Radfahrer sollten sich bewusst machen, dass auch sie in der Regel auf Gehwegen einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt sind als auf der Fahrbahn. Verboten ist Gehwegradeln (außer für Kinder bis 10 Jahre) sowieso und kann mit einem Bußgeld von 10 bis 25 Euro bestraft werden. Auch Geisterradler, die in falscher Richtung auf Radwegen unterwegs sind, erschweren Sehbehinderten das Überqueren der Wege, weil sie sich in erster Linie auf die Wahrnehmung der richtig fahrenden Radler konzentrieren.
Dass in Regensburg viele Radwege direkt durch Bushaltestellen hindurch führen, ärgert auch Radfahrer und provoziert Konflikte mit Busfahrgästen. Blinde und Sehbehinderte haben so kaum eine Chance, beim Aussteigen aus einem Bus vorbeifahrende Radfahrer rechtzeitig wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Hier wünschen sich alle Betroffenen durchdachtere Verkehrsführungen. Vielen Radfahrern ist jedoch nicht bewusst, dass auch abgestellte Fahrräder für Blinde zum Problem werden können. Dann nämlich, wenn die Fahrzeuge Fußwege einengen und insbesondere wichtige Orientierungsmarken wie Ampelmasten oder Wegbegrenzungen verstellen und so zu Stolperfallen werden.


Sowohl der Sehbehindertenverband BBSB als auch der Radfahrerverband ADFC appellieren daher an Radfahrer, sich die spezielle Situation von Blinden und Sehbehinderten im Straßenverkehr bewusst zu machen, rechtzeitig auf äußere Zeichen dieser Personengruppe wie Blindensymbol oder weißer Taststock zu achten und entsprechende Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, durch akustische Signale, sei es Klingeln oder Zuruf, auf sich aufmerksam zu machen, gegebenenfalls zu bremsen und auszuweichen, um Abstand zu halten, eventuell auch anzuhalten. Jegliches aggressives Verhalten wie knappes und schnelles Vorbeifahren ist wie generell im Straßenverkehr völlig deplatziert. An die Adresse der Stadtverwaltung richtet sich die Bitte, bei ihren Planungen die Verkehrsräume so zu gestalten, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Auch sollten regelmäßig die Fahrradabstellanlagen von Schrotträdern befreit werden, damit Radfahrer für ihr Fahrrad eher einen regulären Stellplatz finden können und das Rad nicht unüberlegt irgendwo abstellen, wo Blinde bei ihrer Orientierung behindert werden können.


Dass Radfahren auch die Mobilität von Blinden bereichern kann, bewies das starke Interesse der Vertreter/innen des BBSB am Tandemfahren – eine ideale sportliche Betätigung für Sehbehinderte im Team mit einem Sehenden. Der ADFC-Kreisvorsitzende Dr. Klaus Wörle sicherte zu, dass sich der ADFC um Mitfahrgelegenheiten für Blinde bei Tandemtouren bemühen wird. Zu dem Zweck sind alle interessierten Tandem-Piloten und Tandem-Besitzer aufgerufen, sich beim ADFC Regensburg zu melden, um den Kontakt mit Blinden herzustellen bzw. bei einer gemeinsamen Tour mitzufahren (kontakt@adfc-regensburg.de).


Für Rückfragen: Klaus Wörle, Tel. 991891, woerle@adfc-regensburg.de

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