ADFC Amberg-Sulzbach

Ein Rad-Gesetz für Bayern! Forderung 5

Aktuelles

Im Rahmen seiner Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern“ hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Bis zu den Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 präsentiert der Fahrrad-Club hier seine Forderungen im Einzelnen. Heute Forderung 5:

Erheblich mehr Personal für die Umsetzung des "Radverkehrsprogramms Bayern 2025"

Foto: Tobias Hase

Derzeit gibt es im Bayerischen Verkehrsministerium nur drei Personalstellen für den Radverkehr. Das ist zu wenig, um den Radverkehr merklich voranzubringen und die zahlreichen Anforderungen zu erfüllen. Dabei muss der Freistaat eine besondere Rolle übernehmen: als Initiator, Koordinator und Moderator für die Radverkehrsförderung sowie bei der Finanzierung des Baus von Radwegen an Staatsstraßen. Schon um den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 auf Landesebene umzusetzen und den Radverkehrsanteil zu erhöhen, ist dringend eine Umsetzungsstrategie mit klaren Zielen und Schritten notwendig. Dafür sind politischer Gestaltungswille, die Vorbildfunktion des Freistaates und vor allem auch ausreichend Personal erforderlich. Wir fordern, dass die bayerische Staatsregierung eine Stelle zur ressortübergreifenden Steuerung aller Radverkehrsthemen einsetzt und dass das Radverkehrsreferat im Verkehrsministerium massiv aufgestockt wird. Nur wenige Kommunen haben eine*n Radverkehrsbeauftragte*n. Die Landesministerien und bayerischen Behörden müssen mit gutem Beispiel vorangehen und Radverkehrsbeauftragte benennen. Auch in allen bayerischen Städten und Landkreisen muss es künftig Radverkehrsbeauftragte geben.

Hier gibt es alle Forderungen der Initiative „Ein Rad-gesetz für Bayern!“ im Überblick.

Und was hat das mit König Ludwig zu tun?

Auch König Ludwig von Bayern war ein begeisterter Radfahrer. Als solcher plante er kurz vor seinem Tod, ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. Doch ehe das Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, ertrank König Ludwig II. am 13. Juni 1886 unter bis heute ungeklärten Umständen im Starnberger See. Damit der Radverkehr im Verkehr nicht auch untergeht, sondern gleichberechtigt mitschwimmt, und als Zeichen der Solidarität mit dem ertrunkenen König Ludwig II. fordern wir alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf, bis zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 Schwimmflügel beim Radfahren zu tragen.

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