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Mehr Geld für den Radverkehr bereitstellen

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ADFC bei Expertenanhörung zum NRVP

Mehr Geld für den Radverkehr bereitstellen

ADFC bei Expertenanhörung zum NRVP

Der Bund muss seine besondere Rolle in der Radverkehrsförderung stärker wahrnehmen und mehr Gelder für den Radverkehr bereitstellen. Das sagte Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Fahrrad-Clubs (ADFC), gestern in einer Expertenanhörung zum Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Der Nationale Radverkehrsplan 2020 war im vergangenen September von der Bundesregierung verabschiedet worden. In der Anhörung ging es nun um die Frage, wie der NRVP konkret umgesetzt werden kann. Auf der Tagesordnung standen auch zwei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in denen beide Fraktionen mehr Haushaltsmittel für den Radverkehr forderten. „Der NRVP 2020 überzeugt durch eine gute Analyse und zeigt viele Möglichkeiten auf, wie der Radverkehr in Deutschland stärker als bisher gefördert werden kann“, sagte Stork. „Die beiden Anträge machen aber auch völlig zu Recht darauf aufmerksam, dass es hierfür noch an den finanziellen Mitteln fehlt.“

Während zum Start des ersten NRVP 2002 der Etat für den Radwegebau an Bundesstraßen verdoppelt wurde, wurde er 2011 und 2012 um 40 Prozent auf 60 Millionen gekürzt. Stork: „Das war gerade zum Start des NRVP 2020 ein falsches Signal. Der Etat muss in den kommenden Jahren wieder auf 100 Millionen Euro hochgesetzt werden.“

„Die Bundesregierung sollte mindestens sechs Millionen Euro jährlich für nichtinvestive Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bereitstellen“, so Stork. Der ADFC schlägt zudem vor, die Mittel der Radverkehrsförderung als eigenen Haushaltsposten aufzuführen, um die Bedeutung des Radverkehrs zu unterstreichen.

Der Bund nimmt in der Radverkehrsförderung die besondere Rolle als Moderator, Motivator und Initiator der Radverkehrsförderung ein. Diese Rolle muss er aus Sicht des ADFC engagierter wahrnehmen. Neben der Förderung wegweisender Modellprojekte wie Radschnellwegen habe gerade der Bund die Möglichkeit, der Radverkehrsförderung entscheidende Impulse zu geben. So könnte eine jährliche Konferenz der Spitzen von Gesundheits- und Verkehrsministerium zu den gesundheitsökonomischen Folgen der Radverkehrsförderung dem Radverkehr ganz neue Aufmerksamkeit sichern und Akteure auf hoher Ebene verbinden. „Außerdem“, so Stork, „sollte der ‚Fahrradbeauftragte‘ der Bundesregierung, der im NRVP zu Recht vorgesehen ist, im Bundeskanzleramt sitzen. Das würde die Bedeutung des Radverkehrs für alle politischen Ressorts unterstreichen.“

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